Ab 2. Juni: Werkstatt darf teilweise wieder öffnen

29.05.2020

Informationen in einfacher Sprache:

Wir dürfen die Werkstatt teilweise wieder öffnen!

Das hat die Regierung von Hessen beschlossen.

Darüber freuen wir uns sehr.

Wir werden gut aufpassen und alle gut schützen.

Ab Dienstag, 2. Juni, darf in der Werkstatt arbeiten:

- Personen, die im Betreuten Wohnen oder in einer eigenen Wohnung oder bei Eltern oder Verwandten leben. Und die Personen müssen die Hygiene- und Abstands-Regelungen verstehen und einhalten können.

Das Werkstatt-Verbot gilt weiterhin für Menschen, die:

- in einer besonderen Wohnform leben (Wohnstätten)

- Risiko-Patient sind

- über 60 Jahre alt sind

- Hygiene- und Abstands-Regelungen auch mit Unterstützung nicht einhalten können

- einen Verdacht auf das Corona-Virus haben, oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person hatten

Die Tagesförderstätte muss weiterhin geschlossen bleiben.

Wir haben an alle Eltern und Betreuer Briefe geschickt, wo alles genau erklärt ist.

Wenn weitere Personen arbeiten dürfen, sagen wir sofort Bescheid.

 

Informationen in schwerer Sprache:

Die Landesregierung hat die nächste Lockerungsstufe des Betretungsverbotes für Werkstätten und Tagesförderstätten beschlossen.
Dies beinhaltet im Einzelnen:
Die Betretungsverbote werden für Werkstattbeschäftigte aufgehoben, die im Betreuten Wohnen oder in der eigenen Wohnung/bei Eltern/Verwandten wohnen.
Die Betretungsverbote gelten weiter für:
• Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben
• Menschen, die einer Risikogruppe angehören
• Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
• Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten
• Verdacht auf Covid-19 (Auch bei Angehörigen des Hausstandes) haben oder in Kontakt (innerhalb der letzten 14 Tage) mit erkrankten Personen standen
• für Tagesförderstätten gilt das Verbot in ähnlicher Weise
• Bereiche der Werraland Lebenswelten e.V. / WeBeG / WEADI, die noch nicht oder nur teilweise geöffnet sind
• Arbeitsplätze in externen Firmen, die noch nicht oder nur teilweise geöffnet haben
Die beschlossenen Abstandsregeln bleiben ebenfalls weiterhin bestehen.
Vor diesem Hintergrund können auch wir im ersten Schritt der Öffnung, ab 2. Juni, nur einen kleinen Personenkreis wieder in der Werkstatt beschäftigen.
Sobald die nächste Lockerungsstufe für das Betretungsverbot für Werkstätten erfolgt, werden wir Sie informieren.

 

 

Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, die Werkstatt kann teilweise wieder öffnen. Fotos: Winter

Auch im Speisesaal sind die Tische so gestellt, dass die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden.

Mundschutz muss in sämtlichen Bereichen der Werkstatt getragen werden.